Die zunehmende Digitalisierung und die Abhängigkeit von vernetzten Systemen machen Unternehmen und staatliche Einrichtungen in Europa anfälliger für Cyberangriffe. Um diesen Herausforderungen entgegenzutreten und ein höheres Schutzniveau für kritische Infrastrukturen zu gewährleisten, hat die Europäische Union (EU) die „NIS2“-Richtlinie ("The Network and Information Security (NIS) Directive 2") verabschiedet. Diese aktualisierte Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 setzt neue Standards für die Cybersicherheit und zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen in der EU erheblich zu verbessern.
Die erste NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 war ein bedeutender Schritt hin zu einem besseren Schutz kritischer Infrastrukturen in der EU, zeigte jedoch Schwächen. Besonders die stark variierende Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten führte zu Lücken in der Cybersicherheit, die Angreifer ausnutzten. Außerdem haben sich die Bedrohungen und die Komplexität von Cyberangriffen seit 2016 deutlich weiterentwickelt. Die NIS2-Richtlinie wurde daher eingeführt, um diese Lücken zu schließen und auf die wachsenden Risiken und die steigende Komplexität von Angriffen zu reagieren.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie ist die zweite Fassung der EU-weiten Regelungen zur Verbesserung der Cybersicherheit und tritt in die Fußstapfen der ursprünglichen NIS-Richtlinie. Sie zielt darauf ab, die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der gesamten Union zu stärken. Die Richtlinie legt strengere Anforderungen an die Cybersicherheit und den Schutz von kritischen Infrastrukturen fest und dehnt die Verpflichtungen auf eine breitere Palette von Unternehmen und Sektoren aus.
Zentrale Elemente der NIS2 Direktive
1. Erweiterter Geltungsbereich
Die NIS2-Richtlinie dehnt den Geltungsbereich auf mehr Sektoren und Unternehmen aus. Nicht nur große Unternehmen, sondern auch mittlere Unternehmen, die als systemrelevant für die Gesellschaft angesehen werden, sind nun verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen.
2. Strengere Sicherheitsanforderungen
Die Richtlinie verlangt von Unternehmen und Behörden die Einführung umfassender Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören Risikomanagementmaßnahmen, technische Sicherheitsvorkehrungen und der Aufbau von Sicherheitsprotokollen, die sicherstellen, dass kritische Systeme und Daten gegen Angriffe geschützt sind.
3. Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Eine zentrale Neuerung der NIS2-Richtlinie ist die strengere Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen. Unternehmen müssen relevante nationale Behörden innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung eines Vorfalls informieren. Diese Meldepflicht soll dabei helfen, die Koordination auf EU-Ebene zu verbessern und Cyberbedrohungen schneller zu begegnen.
4. Strafmaßnahmen und Sanktionen
Die NIS2-Richtlinie sieht härtere Strafen für Verstöße vor. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren hohe Geldstrafen, die sich an den Sanktionen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) orientieren. Dies soll sicherstellen, dass die Einhaltung der Richtlinie ernst genommen wird.
Wer ist von der NIS2 betroffen?
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der Sicherheitsanforderungen erheblich. Während die erste NIS-Richtlinie hauptsächlich auf Betreiber kritischer Infrastrukturen abzielte, umfasst NIS2 nun eine breitere Palette an Branchen. Man kann dabei eine Unterteilung in 2 Gruppen vornehmen.
1. Kritische Sektoren (Essential Sectors)
Diese Sektoren umfassen Organisationen, die als systemrelevant gelten und wesentliche Dienstleistungen bereitstellen, die für das öffentliche Leben von entscheidender Bedeutung sind. Dazu gehören:
- Energieversorgung: Strom-, Gas- und Ölunternehmen, Stromerzeugung und -übertragung, sowie Betreiber von Kernkraftwerken.
- Transport: Luftfahrt, Schifffahrt, Eisenbahn, Straßenverkehr und Logistikunternehmen.
- Bankwesen: Banken und Kreditinstitute.
- Finanzmarktinfrastrukturen: Börsen, Clearingstellen und Zahlungsabwicklungsunternehmen.
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen und Hersteller medizinischer Geräte.
- Trinkwasser- und Abwasserwirtschaft: Unternehmen, die für die Versorgung mit sauberem Wasser und die Abwasserbehandlung zuständig sind.
- Digitale Infrastruktur: Internet-Exchange-Points, Cloud-Computing-Dienste, DNS-Anbieter und Rechenzentren.
- Öffentliche Verwaltung: Regierungs- und Verwaltungsorganisationen auf nationaler und regionaler Ebene.
2. Wichtige Sektoren (Important Sectors)
Diese Sektoren umfassen ebenfalls eine Vielzahl von Unternehmen, deren Betrieb als wesentlich für die Wirtschaft und den reibungslosen Ablauf von Alltagsgeschäften gilt:
- Post- und Kurierdienste
- Chemische Industrie
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
- Abfallmanagement
- Herstellung und Produktion: Insbesondere Unternehmen, die mit der Produktion von lebenswichtigen Gütern betraut sind.
Die Richtlinie betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch mittelständische Unternehmen (SMEs), die in den oben genannten Sektoren tätig sind und eine wesentliche Rolle für die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Ordnung spielen.
Unternehmen, die im Bereich der Cybersicherheit oder in Bereichen mit hoher Relevanz für kritische Infrastruktur tätig sind, könnten ebenfalls betroffen sein, insbesondere wenn sie als zentral für die Lieferketten oder digitale Infrastruktur gelten.
Sehr kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro, sind in der Regel von der NIS2-Richtlinie ausgenommen, es sei denn, sie erbringen wesentliche Dienstleistungen, die für die nationale Sicherheit oder das öffentliche Interesse entscheidend sind.
Unternehmen und Organisationen in diesen Sektoren müssen strengere Cybersicherheitsstandards einhalten, umfassendere Risikomanagementprozesse etablieren und Meldepflichten im Falle von Sicherheitsvorfällen befolgen.
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie stellt betroffene Unternehmen vor gleich mehrere Herausforderungen. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen müssen signifikante Investitionen in ihre Cybersicherheits-Infrastruktur tätigen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Auch die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten bleibt eine Herausforderung, da die Richtlinie den nationalen Behörden weiterhin einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung gibt. Es bleibt abzuwarten, wie einheitlich und wirksam die neuen Regelungen in der gesamten EU umgesetzt werden.
PeRoBa Qualitätsmanagement aus München - NIS2 Beratung und Umsetzung
NIS2 EU-Richtlinie für Cybersicherheit gezielt umsetzen
DIE NIS2-Richtlinie bringt für betroffene Unternehmen nicht nur ein beträchtliches finanzielles Risiko im Falle von Verstössen, sondern insbesondere auch ein direktes Haftungsrisiko für verantwortliche Führungskräfte. Es wird zwar vermutlich keine Zertifizierungspflicht geben, aber in der Praxis kann ein zertifiziertes ISO 27001 Qualitätsmanagement nicht nur hilfreich sein, sondern auch als Anzeichen eines gelebten Problembewusstseins betrachtet werden. Eine umfassende Beratung zu den Themen NIS2 und ISO 27001 kann hier gezielt Risiken senken.
Die PeRoBa GmbH München ist ein Dienstleister mit langjähriger Erfahrung für Qualitätsmanagement speziell im Automobilbau, in der IT-Sicherheit
und im Maschinenbau.
Wir helfen bei allen wichtigen Normen (ISO 9001, ISO 27001, ISO 45001, VDA6.3, IATF 16949,...) auf dem Weg zur Zertifizierung oder Neu-Zertifierung.
Wir arbeiten zudem eng mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen. Geschäftsführer Dr. Scherb unterrichtet als Dozent beispielsweise an
der Hamburger Fern-Hochschule, der FOM in München
und ist auch Referent der TÜV-Süd Akademie, dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft und vielen anderen Einrichtungen.
Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören. Sie erreichen uns am besten per Telefon unter der Nummer
+49 8106 / 230 89 92
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Kontaktmöglichkeiten)
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